Gesundheit
Das Schweizer Gesundheitswesen ist komplex und auch für Einheimische nicht immer leicht zu verstehen. Der Gesundheitswegweiser des Schweizerischen Roten Kreuzes liefert viele Informationen. Er ist im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit entwickelt worden und möchte in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Kranken- und Unfallversicherung sowie zu Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention erleichtern.
- Medizinische Hilfe
- Krankenkasse
- Freiwillige Zusatzversicherung
- Krankenkassenprämien
- Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag)
- Kantonale Prämienverbilligung
- Unfallversicherung
- Alters- und Invalidenversicherung, berufliche Vorsorge
- Beratungsangebote
Medizinische Hilfe
Sie haben in der Schweiz freie Arztwahl. Je nach gewähltem Krankenkassen-Modell kann die Wahlfreiheit jedoch auf bestimmte Ärzte und Ärztinnen beschränkt sein. Die ärztliche Versorgung wird in erster Linie durch Hausärztinnen und Hausärzte sichergestellt. Bei Bedarf werden Sie an Spezialisten verwiesen. Adressen von Hausärztinnen und Hausärzten finden Sie im Telefonverzeichnis www.local.ch > unter Ärzte.
Während der Nacht und am Wochenende besteht ein ärztlicher Notfalldienst. In dringenden Notfällen oder wenn ein Aufenthalt im Spital nötig ist, werden Sie in den Krankenhäusern ärztlich versorgt.
Krankenkasse
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt, deckt die gesetzlichen Grundleistungen im Fall von Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Sie ist für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch, unabhängig von Alter, Herkunft und Aufenthaltsstatus. Die Anmeldefrist beträgt drei Monate nach Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz. In der Schweiz gibt es über 50 Krankenkassen. Jede Krankenkasse bietet in der Grundversicherung die gleichen Leistungen an, sie unterscheiden sich aber im Serviceangebot. Die Krankenkassen müssen jede Person in die Grundversicherung aufnehmen. Sie können die Krankenkasse frei wählen.
Freiwillige Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung kann freiwillig, zusätzlich zur Grundversicherung abgeschlossen werden; zum Beispiel für Zahnstellungskorrekturen bei Kindern, Brillen und Kontaktlinsen, für die stationäre Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung, die freie Arztwahl im Spital oder für alternativmedizinische Therapien. Zusatzversicherungen müssen separat bezahlt werden. Je mehr Leistungen Sie versichern, umso teurer wird die Prämie. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Krankenkassen.
Krankenkassenprämien
Die Prämie wird (im Prinzip monatlich) vom Versicherten an die Krankenkasse bezahlt. Laut Gesetz müssen alle Krankenkassen eine tiefere Prämie für Kinder bis zum 18. Altersjahr anbieten. Bei den jungen Erwachsenen (19 bis 25 Jahre) kann die Krankenkasse eine reduzierte Prämie anbieten. Jedes Jahr legen die Krankenkassen die Höhe der Prämien fest. Die Höhe der Prämien (Beiträge) ist abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise. Es lohnt sich, die Prämien zu vergleichen.
Krankenkassen bieten verschiedene Sparmöglichkeiten an, die Sie frei wählen können: Die Höhe der Jahresfranchise oder die Wahl eines alternativen Versicherungsmodells (Hausarztmodell, HMO [Health Maintenance Organization] oder Telmed. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die verschiedenen Versicherungsmodelle. Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse zu wechseln, um Prämien zu sparen.
Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Wenn Sie im traditionellen Modell, mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken versichert sind, ist auch eine Kündigung auf Ende Juni möglich. Dann muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im März eintreffen. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben an die Krankenkasse.
Prämienvergleich Krankenkassen:
Priminfo Prämienrechner
comparis.ch
Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag)
Die schweizerische Gesetzgebung bestimmt, dass die Versicherten sich im Rahmen der Grundversicherung an den Gesundheitskosten (Arzt, Spital und Medikamente) beteiligt:
Franchise: Der vom Versicherten zu zahlende Betrag, bevor die Versicherung die Vergütung übernimmt (mindestens 300 Franken für Erwachsene, 0 Franken für Kinder).
Selbstbehalt: Sobald die beanspruchten Gesundheitskosten den Betrag der Franchise überschreiten, übernimmt die Krankenkasse die Vergütung der Leistungserbringer. Der Versicherte trägt jedoch weiterhin 10% der Rechnungsbeträge (maximal 700 Franken pro Jahr): Dieser Anteil wird Selbstbehalt genannt.
Spitalkostenbeitrag: Bei einem Spitalaufenthalt sind die Behandlungskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Grundversicherung gedeckt. Das Krankenversicherungsgesetz verlangt jedoch Spitalkostenbeitrag. Versicherte ab 26 Jahren bezahlen einen Beitrag von 15 Franken pro Tag. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung unter 26 Jahren sowie Frauen im Fall der Mutterschaft sind von diesem Beitrag befreit.
Kantonale Prämienverbilligung
Versicherte, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse Nidwalden.
Unfallversicherung
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind ab dem 1. Tag ihrer Arbeitsaufnahme obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Falls Sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie auch bei Nichtbetriebsunfällen versichert. Auch Heimarbeitende, Haushalthilfen und Putzpersonal in Privathaushalten müssen durch die Arbeitgebenden versichert werden. Arbeitslose Personen sind weiterhin grundsätzlich obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende Personen und Familienmitglieder, die im Familienbetrieb mitarbeiten, sollten sich freiwillig in der beruflichen Unfallversicherung versichern lassen.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und Hausmänner, Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen sich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gegen Unfall versichern.
Alters- und Invalidenversicherung, berufliche Vorsorge
Die Schweiz verfügt über ein differenziertes System zur Altersvorsorge und bietet Unterstützung bei Krankheit und Invalidität. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Nidwalden.
Beratungsangebote
Spital Nidwalden
Ennetmooserstrasse 19, Stans
info@spital-nidwalden.ch
+41 41 618 18 18
Ärztinnen und Ärzte Nidwalden
Erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen
Apotheken und Drogerien
Beratung und Ausgabe von Medikamenten
Spitex Nidwalden
Ennetmooserstrasse 23, Stans
info@spitexnw.ch
+41 41 618 20 50
Pflege und Betreuung zuhause, Unterstützung bei Haushaltarbeiten
Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitung
Sozialdienst
Engelbergerstrasse 34, Stans
sozialamt@nw.ch
+41 41 618 75 50
Beratung zu persönlichen, familiären oder finanziellen Themen
Jugend- und Familienberatung
Engelbergerstrasse 34, Stans
Familienberatung@nw.ch
+41 41 618 75 50
Unterstützung bei Familien-, Erziehungsfragen und Mediation bei Besuchsrechtsproblemen
Berufsbeistandschaft
Engelbergerstrasse 34, Stans
berufsbeistandschaft@nw.ch
+41 41 618 75 50
Unterstützung und Vertretung von Menschen, die Hilfe im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (ZGB) benötigen
Mütter- und Väterberatung
Ennetmooserstrasse 19, Stans
muevae@spitexnw.ch
+41 041 611 19 90
Beratung für Eltern von Kindern bis fünf Jahren zu Fragen der Erziehung, Ernährung, Pflege, Entwicklung und psychosozialen Themen
e.l.b.e. Fachstelle für Lebensfragen
Hertensteinstrasse 28, Luzern
info@elbeluzern.ch
+41 41 210 10 87
Einzel- und Paarberatung, Beratung für binationale Paare
Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88, Stans
info@aknw.ch
+41 41 618 51 00
Information, Beratung, Abklärung, Beitragserhebung und Leistungsauszahlung
Fabia Kompetenzzentrum Migration
Tribschenstrasse 78, Luzern
info@fabialuzern.ch
+41 41 360 07 22
Beratungs- und Unterstützungsangebot für betroffene Personen, sowie Fachpersonen