Familie

Familie

Der Kanton Nidwalden unterstützt Familien. Verschiedene Beratungsstellen helfen Ihnen bei Fragen oder in schwierigen Situationen weiter. Treffpunkte und Vereine bieten die Möglichkeit, andere Familien kennen zu lernen, sich auszutauschen oder die Freizeit gemeinsam zu verbringen

Heirat

ln der Schweiz muss man 18 Jahre alt sein, um heiraten zu können. Vor der religiösen Heirat müssen Sie zivilstandesamtlich geheiratet haben. Es gilt das Recht auf freie Wahl des Partners, beziehungsweise der Partnerin. Familien oder andere Personen haben demnach kein Recht, Frauen oder Männer gegen ihren Willen zu einer Heirat zu zwingen. Das Nidwaldner Zivilstandsamt informiert Sie über die Voraussetzungen für die Eheschliessung und die dazu erforderlichen Unterlagen. Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Partnerschaft anerkennen zu lassen, indem sie diese auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen.

Weiterführende Informationen zu Zwangsheirat

Schwangerschaft und Geburt

Mit der Schwangerschaft beginnt ein neuer Abschnitt im Leben einer Familie. Begleitung in der Schwangerschaft erhalten Sie durch Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin, das Nidwaldner Kantonsspital Stans oder eine Hebamme. Adressen finden Sie im Telefonverzeichnis.

Bei ungewollter Schwangerschaft oder Fragen zu Schwangerschaftsabbruch steht Ihnen die Fachstelle für Lebensfragen elbe zur Seite.

Familienplanung

Das Leben und die Liebe können so schön sein und glücklich machen. Ein Kind wird das Leben der Eltern verändern. Bei Fragen rund um die Familienplanung steht Ihnen die Fachstelle für Lebensfragen elbe zur Verfügung.

Geburt

In der Regel findet die Geburt im Spital statt. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Hausgeburt oder einer Geburt in einem Geburtshaus. Geburten müssen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes innert drei Tagen angemeldet werden.

Verzeichnisse mit Ärzten, Ärztinnen und Hebammen:
www.local.ch
www.hebamme.ch
Kantonsspital Stans

Mutterschaftsentschädigung

Nach der Geburt haben erwerbstätige Frauen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Während dieser Zeit erhalten Sie in der Regel 80 Prozent ihres Lohnes. Dazu müssen Sie während der neun Monate vor der Geburt versichert gewesen sein und während mindestens fünf Monaten gearbeitet haben. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Nidwalden.

Kinder

Kinder machen viel Freude. Mit Kindern verbunden sind aber auch viele Fragen zu Erziehung, Aufwachsen, Kinderbetreuung, Gesundheit oder Finanzen. Antworten zu Schule, Ausbildung und Gesundheit erhalten Sie im jeweiligen Kapitel.

Kleinkind

Für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis zu fünf Jahren bieten alle Gemeinden eine kostenlose Mütter- und Väterberatung an. Diese wird von ausgebildeten Fachpersonen geführt. Sie beraten Eltern bei Fragen zu Gesundheit, Pflege, Ernährung, Entwicklung und unterstützen Sie bei der Erziehung.

Spielgruppe

In allen Gemeinden gibt es Spielgruppen. Dort können Kinder im Alter von drei bis vier Jahren unter Anleitung einer Fachperson spielen, singen, malen und basteln. Die Kinder werden spielerisch auf den Kindergarten vorbereitet. Sie kommen in Kontakt mit anderen Kindern, lernen dadurch Deutsch und haben viel Spass. Eltern lernen zudem andere Eltern kennen. Das hilft Ihnen, sich an Ihrem neuen Wohnort gut einzuleben. Adressen finden Sie in der Regel auf der Homepage Ihrer Wohngemeinde.

Kinderbetreuung

Sind beide Eltern berufstätig oder benötigen Sie eine Entlastung, so kann Ihr Kind im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte oder einer Tagesfamilie betreut werden. Kindergarten- und Schulkinder haben in vielen Gemeinden die Möglichkeit, einen Hort oder einen Mittagstisch zu besuchen. Die Kosten richten sich meist nach der Höhe des Einkommens. Für Informationen wenden Sie sich direkt an die Betreuungsangebote.

Erziehung

Kinder und Jugendliche zu erziehen ist für alle Eltern eine Herausforderung. Unterstützung erhalten Sie bei der Mütter- und Väterberatung oder bei der kantonalen Jugend- und Familienberatung.

Die Schulsozialarbeit bietet eine Unterstützung für einen erfolgreichen (Schul-)Alltag. Sie ist Anlaufstelle bei sozialen Fragen und Problemen in Schule und Familie.

Familienzulagen

Alle Arbeitnehmenden und alle Selbstständigerwerbenden, die in der Schweiz wohnen, haben Anspruch auf Familienzulagen. Die Kinderzulage beträgt 240 Franken pro Monat und Kind und die Ausbildungszulage 290 Franken pro Monat und Kind bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum 25. Altersjahr. Sie müssen bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Familienzulagen stellen. Klären Sie auch ab, ob Sie für Ihre im Ausland lebenden Kinder ein Anrecht auf Kinderzulagen haben. Familienzulagen werden mit dem Lohn ausbezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Nidwalden.

Familiäre Probleme

In jeder Beziehung gibt es belastende Momente. So kann es sein, dass die Kommunikation schwierig wird, dass Sie mit gewissen Eigenschaften des Partners oder der Partnerin Mühe habe, dass Sie sich selber in der persönlichen Lebenskrise befinden oder Sie die sexuelle Beziehung als schwierig empfinden. Fachkundige Begleitung finden Sie bei der kantonalen Familienberatung oder der Fachstelle für Lebensfragen elbe.

Hilfe bei häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt kommt leider vor. Zum Beispiel in Form von physischer, psychischer oder sexuellen Gewalt Sie zerstört die Familie und ist strafbar. Opfer von Gewalt haben Anrecht auf kostenlose Beratung durch eine Opferhilfeberatungsstelle. Für den Kanton Nidwalden macht dies die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern. Kommt es zu massiver Gewalt in der Familie, erhalten betroffene Frauen und deren Kinder Schutz und Beratung im Frauenhaus Luzern, Tel. 041 360 70 00 (24-Stunden-Notruf).

Scheidung

Eine Scheidung rüttelt nicht nur die Gefühle der Beteiligten durcheinander, sondern ist auch mit vielen praktischen Fragen verbunden. Fachkundige Begleitung finden Sie bei der kantonalen Familienberatung oder der Fachstelle für Lebensfragen elbe.

Der Scheidungsantrag muss beim Kantonsgericht Nidwalden eingereicht werden.

Todesfälle

Todesfälle müssen beim Nidwaldner Zivilstandsamt des Todesortes innert zwei Tagen angemeldet werden.

Finanzielle Sorgen / Schulden

Bei finanziellen Problemen bietet der kantonale Sozialdienst Budgetberatung. Beratung in Schuldenfragen erhalten Sie bei der Fachstelle für Schuldenfragen in Luzern.
Falls trotz aller Bemühungen das Einkommen für die Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, wird bei der Wohnsitzgemeinde wirtschaftliche Sozialhilfe beantragt. Sie deckt den nötigsten Lebensunterhalt und angemessene Wohnungskosten ab.

Beratungsangebote

Mütter- und Väterberatung
Ennetmooserstrasse 19, Stans
muevae@spitexnw.ch
+41 41 611 19 90

Beratung zu Hause und in diversen Beratungsstellen für Eltern von Kindern bis fünf Jahren zu Fragen der Erziehung, Ernährung, Pflege, Entwicklung und psychosozialen Themen (bei Bedarf in Anwesenheit einer dolmetschenden Person), Vermittlung an weitere Beratungsstellen

Jugend- und Familienberatung
Engelbergerstrasse 34, Stans
Familienberatung@nw.ch
+41 41 618 75 50

Unterstützung bei Familien-, Erziehungsfragen und Mediation bei Besuchsrechtsproblemen

e.l.b.e. Fachstelle für Lebensfragen
Hertensteinstrasse 28, Luzern
info@elbeluzern.ch
+41 41 210 10 87

Einzel- und Paarberatung, Beratung für binationale Paare

Sozialdienst
Engelbergerstrasse 34, Stans
sozialamt@nw.ch
+41 41 618 75 50

Beratung zu persönlichen, familiären oder finanziellen Themen

Kindertagesstätten (Kita), Spielgruppen und Tagesstrukturen der Gemeinde

Familienergänzende Kinderbetreuung

Unterstützung von Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und Anlaufstelle für Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Bezugspersonen bei sozialen Fragen und Problemen in der Schule und in der Familie

Katholische Kirche Nidwalden
Bahnhofplatz 4, Stans
sozialberatung@kath-nw.ch
+41 41 610 74 47

Beratung zu persönlichen Themen

Reformierte Kirche Nidwalden
Buochserstrasse16, Stans
Sekretariat.kirchenrat@nw.ch
+41 41 610 56 53

Beratung zu persönlichen Themen

Opferberatungsstelle Nidwalden
Obergrundstrasse 70, Luzern
opferberatung@lu.ch
+41 41 228 74 00

Beratung für Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind

Kantonspolizei
Kreuzstrasse 1, Stans
kantonspolizei@nw.ch
Tel. 117

Öffentliche Sicherheit

Beratung für erwachsene Personen
www.143.ch
Tel. 143

Niederschwellige Anlaufstelle bei persönlichen Problemen

Beratung für Kinder (Pro Juventute)
www.147.ch
Tel. 147

Niederschwellige Anlaufstelle für Kinder/Jugendliche bei Sorgen und Ängsten

Kostenfreie Rechtsberatung für die Bevölkerung

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