Aufenthalt

Anmeldung

Wenn Sie in den Kanton Nidwalden ziehen, müssen Sie sich innert 14 Tagen bei der Abteilung Migration anmelden. Die Abteilung Migration wird Ihnen eine ausländerrechtliche Bewilligung ausstellen.

Adressänderung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde oder des Kantons umziehen, müssen Sie innert 14 Tagen die Adressänderung bei der Abteilung Migration der Abteilung Migration melden.

Familiennachzug

EU/EFTA-Staatsangehörige können in der Regel unabhängig von der Art ihrer Aufenthaltsbewilligung ihre Familienangehörigen nachziehen. Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewahrt wird. Personen aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen bei der Abteilung Migration ein Gesuch um Familiennachzug (Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren) einreichen.

Einbürgerung

Am 1. Januar 2018 ist das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz (BüG) zusammen mit der Bürgerrechtsverordnung (BüV) und den entsprechenden Erlassen des Kantons Nidwalden (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG; Kantonale Bürgerrechtsverordnung, kBüV) in Kraft getreten.

Der kantonale Bürgerrechtsdienst ist die Koordinationsbehörde in Einbürgerungsverfahren und nimmt die dem Kanton in diesem Bereich von Gesetzes wegen zufallenden Aufgaben wahr, soweit diese nicht einer anderen Instanz übertragen wurden.

Weitergehende Informationen zu allen einbürgerungsrechtlichen Themen finden Sie auf dem Internetportal des Staatssekretariats für Migration SEM.

Video Leben und Arbeiten in der Schweiz

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