Aufenthalt

Aufenthalt

Anmeldung

Wenn Sie aus dem Ausland in den Kanton Nidwalden ziehen, müssen Sie sich innert 14 Tagen bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde anmelden. Die Abteilung Migration wird Ihnen eine nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen eine ausländerrechtliche Bewilligung ausstellen.

Adressänderung

Wenn Sie innerhalb des Kantons Nidwalden umziehen oder aus einem anderen Kanton dorthin ziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Wohnsitzgemeinde melden. Falls Sie bereits über eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen, können Sie die Adressänderung via eUmzug melden.

Familiennachzug

EU/EFTA-Staatsangehörige können in der Regel unabhängig von der Art ihrer Aufenthaltsbewilligung ihre Familienangehörigen nachziehen. Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewahrt wird. Personen aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde ein Gesuch um Familiennachzug (Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren) einreichen.

Einbürgerung

Am 1. Januar 2018 ist das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz (BüG) zusammen mit der Bürgerrechtsverordnung (BüV) und den entsprechenden Erlassen des Kantons Nidwalden (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG; Kantonale Bürgerrechtsverordnung, kBüV) in Kraft getreten.

Der kantonale Bürgerrechtsdienst ist die Koordinationsbehörde in Einbürgerungsverfahren und nimmt die dem Kanton in diesem Bereich von Gesetzes wegen zufallenden Aufgaben wahr, soweit diese nicht einer anderen Instanz übertragen wurden.

Weitergehende Informationen zu allen einbürgerungsrechtlichen Themen finden Sie auf dem Internetportal des Staatssekretariats für Migration SEM.

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Beratungsangebote

Sozialdienst
Engelbergerstrasse 34, Stans
sozialamt@nw.ch
+41 41 618 75 50

Beratung zu persönlichen, familiären oder finanziellen Themen

Kostenfreie Rechtsberatung für die Bevölkerung.

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