Arbeit
Arbeit hat einen hohen Stellenwert in der Schweiz. Eine Arbeitsstelle und die damit verbundene finanzielle Unabhängigkeit werden in der Schweiz traditionell als wichtig für die Integration in die Gesellschaft erachtet. Arbeit zu haben ist für viele Menschen eine Voraussetzung für ein gutes Selbstwertgefühl und ihr soziales Ansehen.
- Arbeit finden
- Arbeitsbewilligung
- Rechte und Pflichten
- Lohn
- Anerkennung ausländische Diplome
- Arbeitslosigkeit
- Kündigungsschutz
- Schwarzarbeit
Arbeit finden
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist rechtlich geregelt und hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Um eine Arbeit zu finden, ist eine Kombination verschiedener Suchmethoden empfehlenswert:
• bewerben Sie sich auf Stellenangebote in den Zeitungen;
• suchen Sie nach Stellenausschreibungen im Internet;
• versenden Sie Bewerbungen an Unternehmen;
• nehmen Sie mit Stellenvermittlungsbüros Kontakt auf;
• sprechen Sie Personen aus Ihrem Umfeld an;
• melden Sie sich beim Arbeitsvermittlungszentrum RAV OW-NW an
Zu einer schriftlichen Bewerbung gehören in der Schweiz ein Lebenslauf, Motivationsschreiben, Arbeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen. Nützliche Tipps zur Erstellung eines Bewerbungsdossiers erhalten Sie im Internet.
Arbeitsbewilligung
Damit Sie arbeiten dürfen, benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung. Die Arbeitsbewilligung wird auf Antrag des Arbeitgebers vom Amt für Arbeit ausgestellt. Bei Fragen zur Arbeitsbewilligung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Rechte und Pflichten
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin haben Sie das Recht auf einen Arbeitsvertrag, den vereinbarten Lohn, mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr, einen geregelten Kündigungsschutz und ein Arbeitszeugnis. Dafür haben Sie die Pflicht, Ihre Arbeit wie vereinbart zu erbringen. Informationen zu den geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen erhalten Sie beim Arbeitsamt oder bei einer Gewerkschaft.
Lohn
In der Schweiz wird der Lohn direkt auf ein Konto überwiesen. Sie können ein Konto bei einer Bank oder der Post eröffnen. Dazu brauchen Sie den Pass und den Ausländerausweis. Der Lohn wird jeweils auf einer Lohnabrechnung dokumentiert. Darauf sind Brutto- und Nettolohn und alle Zulagen und Abzüge im Detail vermerkt. Lohnzulagen können zum Beispiel Kinderzulagen sein. Abzüge werden für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbslosenversicherung (EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV), Nichtberufsunfall (NBU) und die Pensionskasse (PK) gemacht.
Je nach Aufenthaltsstatus werden vom Lohn zudem Quellensteuern abgezogen (siehe Kapitel «Steuern»). Die Beiträge an die obligatorische Krankenversicherung sind in der Schweiz nicht Teil der Lohnabzüge (siehe Kapitel «Gesundheit»).
Anerkennung ausländische Diplome
Ausländische Diplome können durch eine Behörde oder Institution anerkannt werden. Welche Behörde dafür zuständig ist, hängt vom jeweiligen Beruf ab. Für Fragen zu Ihrem Diplom wenden Sie sich an die Berufs- und Studienberatung Nidwalden.
Arbeitslosigkeit
Im Falle von Arbeitslosigkeit hilft Ihnen das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) weiter und informiert Sie über die Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Melden Sie sich nach Verlust der Arbeitsstelle so schnell wie möglich persönlich bei Ihrer Wohngemeinde.
Kündigungsschutz
Das Gesetz schützt Angestellte bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Mutterschaft vor einer Kündigung. Eine Kündigung während dieser Sperrfrist ist in der Regel nichtig. Bei missbräuchlicher Kündigung aus anderen Gründen kann die oder der Angestellte hingegen nicht wieder in das Unternehmen eingegliedert werden; es kann einzig eine Entschädigung vor Gericht geltend gemacht werden.
Schwarzarbeit
Auch jemand, der für gelegentliche Arbeiten im Bereich Reinigung, Kinderbetreuung, Haus- und Gartenarbeiten bezahlt wird, gilt als erwerbstätig. Er oder sie muss im Besitz einer ausländerrechtliehen Bewilligung sein und bei den Sozialversicherungen angemeldet werden (oder sich selbst anmelden), ansonsten handelt es sich um illegale Arbeit oder um Schwarzarbeit. Eine Person, die schwarzarbeitet, ist im Falle von Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht versichert. Die Folgen können dramatisch sein. Es liegt also im Interesse aller Arbeitnehmenden, angemeldet zu sein.